aktuelle Infos von der Gartenanlage

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Die diesjährige Gartenbegehungen finden am Dienstag, den 07. Juli und Mittwoch, 08. Juli 2026,
in der Zeit von 09 – 15 Uhr statt

Wir beginnen am 07. Juli auf der Seite der Lerchenauer Straße und arbeiten uns Schritt für Schritt durch die Anlage.
Da wir uns Zeit für jede Parzelle nehmen möchten, ist eine genaue Vorhersage, wann wir in welchem Garten sind, leider nicht möglich.

Ein partnerschaftliches Miteinander liegt uns sehr am Herzen. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn ihr bei der Begehung vor Ort seid.
So können wir eventuelle Fragen oder Feststellungen direkt gemeinsam besprechen und unkomplizierte Lösungen finden.
Um euch die Vorbereitung zu erleichtern und spätere Mängelrügen zu vermeiden, weisen wir in diesem Jahr auf folgende, konkrete Prüfpunkte hin:

Aktive Bewirtschaftung statt Verwahrlosung (Drittelparität):
Das Bundeskleingartengesetz schreibt vor, dass ein Drittel der Fläche dem Anbau von Obst und Gemüse dienen muss.
Das Problem sind dabei nicht gepflegte Erholungsflächen, sondern der Umstand, dass einige Parzellen nicht aktiv bewirtschaftet werden und verwahrlosen.
Ein Garten lebt vom Mitmachen – fortschreitender Wildwuchs und Untätigkeit widersprechen dem Pachtvertrag und werden von uns konsequent beanstandet.

Zulässige Baumarten:
In unserer Anlage sind ausschließlich halbstämmige Bäume erlaubt. Das Neuanpflanzen von starkwüchsigen Bäumen – wie beispielsweise Süßkirschen – ist nicht gestattet. Sollten wir solche neuen Bäume feststellen, müssen wir dies beanstanden und auf die notwendige Entfernung aufmerksam machen.

• Heckenhöhe:
Bitte achtet darauf, dass die Hecken eine maximale Höhe von 1,60 Metern nicht überschreiten, und schneidet sie rechtzeitig vor dem Begehungstermin zurück.

• Verbot automatischer Bewässerung:
Der Betrieb von automatischen Bewässerungsanlagen, die in Abwesenheit der Pächter laufen, ist strengstens verboten. Die Bewässerung darf nur unter Aufsicht erfolgen, um Ressourcen zu schonen und Schäden zu vermeiden.

• Außenwege:
Die an der Parzelle grenzenden Wege müssen unkrautfrei, sauber und frei von hineinragenden Sträuchern gehalten werden.

Herzlichen Dank für eure Unterstützung, eure Vorbereitungen und den gemeinsamen Austausch vor Ort!
Eure Vorstandschaft

Kinder
Jugend im Schrebergarten, mit vielen Tipps und Broschüren zum download
 Link zur Homepage des Vereins Deutsche Schreberjugend
CannabisVerbot
Das Anpflanzen von Cannabis ist auf allen Pachtflächen der Bahn-Landwirtschaft Bezirk München e.V. verboten.
 Infoblatt für Pächter zum Thema Cannabisanbau
Merkur
Die Rechtslage im Kleingarten: Verstehen Sie Ihre Pflichten als Kleingärtner
Am 30. April 2024 erschien im Münchner Merkur ein interessanter Artikel von Maik Heitmann über die Rechtslage im Kleingarten.
 Link zum Artikel vom Münchner Merkur